Wie muss ich Allergene und Zutaten im Onlineshop kennzeichnen?
Beim Verkauf über das Internet gilt eine zusätzliche Pflicht: die Pflichtangaben müssen bereits vor dem Abschluss der Bestellung verfügbar sein. Ein Hinweis erst auf dem Lieferschein oder der Verpackung reicht nicht aus.
Răspuns scurt
- Die 14 Hauptallergene aus Anhang II der LMIV müssen bei jedem Gericht angegeben werden.
- Nach Art. 14 LMIV müssen diese Angaben im Fernabsatz schon vor dem Bestellabschluss verfügbar sein.
- Bei verpackter Ware kommen Zutatenverzeichnis, Nettofüllmenge und Mindesthaltbarkeitsdatum hinzu.
- Bei loser Ware regelt die LMIDV die Allergenangabe; sie darf nicht nur mündlich erfolgen, wenn online bestellt wird.
- Die Angaben dürfen keine Zusatzkosten verursachen und müssen an gut sichtbarer Stelle stehen.
Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene
- Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch.
- Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen, Weichtiere.
- Jeweils inklusive der daraus hergestellten Erzeugnisse — auch wenn sie nur als Spur im Rezept vorkommen.
Was wo stehen muss
Pflichtangaben je Warenart
| Warenart | Pflichtangaben online | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Lose Ware (Speisen aus der Küche) | Die 14 Allergene je Gericht, vor Bestellabschluss | LMIV Art. 44, LMIDV |
| Vorverpackte Ware (Versand) | Zutatenverzeichnis mit hervorgehobenen Allergenen, Nettofüllmenge, MHD, Nährwerte | LMIV Art. 9, Art. 14 |
| Preisangabe | Gesamtpreis plus Grundpreis je kg oder Liter bei Mengenware | PAngV |
Praktisches Beispiel
Beispiel: Eine Pizza mit Weizenmehlboden, Mozzarella und Sardellen trägt drei Allergene — glutenhaltiges Getreide, Milch und Fisch. Diese drei müssen auf der Produktseite stehen, bevor der Gast auf „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Beim Verkauf einer 250-g-Packung Pesto kommt zusätzlich der Grundpreis je Kilogramm dazu.
Häufige Fehler
- Die Allergene erst auf der Verpackung oder dem Lieferschein angeben — im Fernabsatz zu spät.
- Ein pauschaler Satz wie „kann Spuren von allem enthalten“ statt der konkreten Angabe je Gericht.
- Der Grundpreis fehlt bei Ware, die nach Gewicht oder Volumen verkauft wird.
- Rezeptänderungen in der Küche werden im Shop nicht nachgezogen, sodass die Angaben veralten.
So hilft 4salefood
- Je Gericht gibt es eigene Felder für Allergene, Zutaten und Zusatzstoffe, die auf der Produktseite und im Warenkorb erscheinen.
- Der Grundpreis je kg oder Liter wird aus Preis und Füllmenge automatisch berechnet und ausgegeben.
- Die Angaben landen zusätzlich in den strukturierten Daten, sodass Suchmaschinen und KI-Engines sie auslesen können.